Jahressteuergesetz 2022
Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen
Am 2. Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz und damit auch eine Förderung von Photovoltaikanlagen beschlossen. Durch die Anpassung des JStG wurde zum 01.01.2023 der Kauf von Photovoltaikanlagen für den Betreiber vergünstigt. Im Detail geht es hierbei um die Einsparung der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Für die Steuerbefreiung muss sich die Liefer- und Rechnungsadresse innerhalb von Deutschland befinden. Eine Erstattung der USt. in andere Länder ist nicht möglich. Ob dir eine Rückzahlung zusteht bzw. die Umsatzsteuer entfällt, kannst du im FAQ zur Förderung von Photovoltaikanlagen des Bundesfinanzministeriums nachlesen.
Die Rückerstattung erfolgt in drei einfachen Schritten:
Alle Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung findest du hier:
FAQ des Bundesfinanzministeriums
Das Formular für deine Umsatzsteuerrückerstattung findest du hier: